Ungewollt Schwanger?

Ungewollt Schwanger?

Die Periode ist überfällig, ein Schwangerschaftstest positiv und Sie wissen nicht wie es weitergehen soll? Bitte kontaktieren Sie uns damit wir schnellstmöglich einen Termin vereinbaren und Sie beraten können.


Eine Schwangerschaft wurde bereits von Ihrer Frauenärztin oder Frauenarzt bestätigt und Sie wünschen einen Schwangerschaftsabbruch? Vereinbaren Sie bitte einen Termin damit wir sie schnellstmöglich beraten und optimal behandeln können.


Im folgenden Abschnitt möchten wir die Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruches sowie die unterschiedlichen Methoden erklären. Dies ersetzt jedoch kein ärztliches Aufklärungsgespräch. Erst nach einer ärztlichen Untersuchung und nach Abwägung der einzelnen Risikofaktoren wird gemeinsam mit der Patientin die geeignete Methode festgelegt.


Voraussetzungen:


Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:


Abbruch nach Beratungsregel:


  • Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Abbruch bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Danach erhält sie eine Beratungsbescheinigung, die dem durchführendem Arzt vorgelegt werden muss. Der Abbruch muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durchgeführt werden.


Abbruch nach medizinischer Indikation:


  • Diese liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes droht. Dies gilt zum Beispiel wenn aufgrund einer pränatalen Untersuchung mit einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung des Kindes zu rechnen ist.


Abbruch nach kriminologischer Indikation:


  • Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, z.B. einer Vergewaltigung, beruht. Hier besteht keine Beratungspflicht, allerdings darf der Abbruch auch nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis durchgeführt werden.


Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs:


  • Die Kosten für den Abbruch werden bei medizinischer oder kriminologischer Indikation bei krankenversicherten Frauen von der Krankenkasse getragen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht auch, wenn die Schwangere sozial bedürftig ist. Dieser Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen.



Mehr Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche in unsere Praxis:


Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch:


Der medikamentöse Abbruch ist zugelassen bis zum Tag 63 nach Beginn der letzten Periode und erfolgt in zwei Schritten. Er beginnt mit der Gabe des Medikaments "Mifegyne". Durch die Blockade des Progesterons, welches für den Erhalt der Schwangerschaft wichtig ist, stirbt die Schwangerschaft ab und die Gebärmutter wird auf die Ausstoßung vorbereitet. Ein bis zwei Tage später erfolgt die Gabe des zweiten Medikamentes, eines Prostaglandins in Tablettenform. Innerhalb kurzer Zeit setzt dann die Blutung und Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes ein. Der medikamentöse Abbruch ist in unserer Praxis die Methode der Wahl bis zu 8+0 SSW.


Vorteile:

  • keine Narkose notwendig
  • geringe Infektion- und Verletzungsgefahr gegenüber einer Operation
  • bei unkompliziertem Verlauf kein erhöhtes Risiko für nachfolgende Schwangerschaften


Nachteile:

  • Nebenwirkungen durch die Medikamente: u.a. Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall, Kreislaufbeschwerden
  • stärkere  und auch langanhaltende Blutungen (bis zu 4 Wochen können leichte Blutungen normal sein)
  • bei unvollständiger Ausstoßung kann eine Operation dennoch erforderlich sein
  • die Risiken steigen mit zunehmendem Schwangerschaftsalter



Der operative Schwangerschaftsabbruch:


Den operativen Schwangerschaftsabbruch führen wir im Rahmen unseres ambulanten OP's immer freitags durch. Der Eingriff erfolgt in Vollnarkose und unter sterilen Bedingungen. Der Gebärmutterhals wird dazu mit dünnen Metallstiften erweitert, im Anschluss wird ein Kunststoffrohr in die Gebährmutterhöhle eingeführt und das Schwangerschaftsgewebe mittels Unterdruck abgesaugt. Der operative Abbruch ist in unserer Praxis die Methode der Wahl ab der 8+0 SSW.


Vorteile:

  • kann auch in größeren Schwangerschaftswochen durchgeführt werden
  • kurze Dauer des Eingriffs
  • ggf. weniger Schmerzen und Blutverlust


Nachteile:

  • Narkose notwendig
  • höheres Risiko für Verletzungen und Infektionen gegenüber dem medikamentösen Abbruch
  • Gewebereste können bei der Operation übersehen werden und einen weiteren Eingriff notwendig machen


Eine Entscheidungshilfe finden Sie auch hier:


https://www.gesundheitsinformation.de/entscheidungshilfe-schwangerschaftsabbruch-in-den-ersten-12-wochen-nach-der-beratungsregelung-mit-medikamenten-oder-einer-operation.html


Share by: